Zur Sommerzeit häufen sich bei der Feuerwehr und den Imkervereinen wieder die Anfragen zum Thema: „Wespennester am Haus, in der Garage oder in der Rasennarbe.“
Hierbei muss jedoch folgendes berücksichtigt werden:
Durch das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz sind grundsätzlich alle Tiere vor Zerstörung der Nester, Belästigung und Tötung der Tiere geschützt. Bestimmte Arten stehen sogar unter besonderem Schutz, was durch die Bundesartenschutzverordnung geregelt wird. So unterliegen die solitären Wildbienen sowie solitäre Wespen und Hornissen diesem besonderen Schutz.
Bei Verstoß gegen die Bestimmungen können empfindliche Geldbuße geahndet werden (bis 50.000 €)
Die Umsiedlung oder Abtötung von Wespen darf nur durch ausgebildete Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden.
Besonders ausgebildete Imker können beratend tätig werden.
Auch die Feuerwehr wird nur aktiv, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, z.B. zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben und Gesundheit.
Es gibt also gute Gründe, sich noch einmal zu überlegen, ob ein Notfall vorliegt und ein Wespennest wirklich entfernt werden muss. Schließlich sterben im Spätsommer die Insekten ohnehin ab und die Königin sucht sich für die Überwinterung einen neuen Platz. Sie haben dann Zeit die vorhandenen Eingänge zu verschließen, damit sich im nächsten Jahr kein weiteres Nest bilden kann.
Panik ist nicht angebracht, die Insekten sind große Nützlinge.
Hier gibt der NABU Tipps für den richtigen Umgang mit Wespen, Hornissen und Co
Admin