Vespa Velutina

Asiatische Hornisse
(Vespa velutina nigrithorax)

Die aus Südostasien stammende Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) ist auf der Unionsliste vom Europäischen Parlament 03.08.2016 als invasive Art eingestuft worden. Die Einstufung gemäß Artikel 16 bedingt die Verpflichtung, dass ein Monitoring etabliert werden muss und eine Tilgungspflicht besteht. Aufgrund der deutlich größeren Volksstärke (3-5 fache Größe der heimischen Hornissenvölkern), und der starken Ausbreitung stellt die Vespa velutina eine Bedrohung insbesondere für Honigbienen aber auch für Wildbienen und weitere Insekten dar. Um die geeigneten Maßnahmen einleiten zu können ist es wichtig die Neststandorte zu identifizieren.

Dazu brauchen wir ihre Hilfe !

Seit ihrem Erstnachweis 2014 in Deutschland breitet sich die Vespa Velutina immer weiter aus. Im Jahr 2023 wurde sie bei uns am Niederrhein nachgewiesen. Man erkennt die Asiatische Hornisse an ihrer schwarzen Grundfärbung. Die Brust ist schwarz, der Hinterleib dunkel mit wenigen gelben Binden. Die Beine sind gelb gefärbt.

Vespa velutina nigrithorax, Rücken- und Bauchseite

Abbildung 1:Arbeiterin Vespa velutina (© Didier Descouens (CC-BY-SA-4.0) –

Vorsicht Verwechslungsgefahr!

Die Asiatische Hornisse kann eventuell mit der Europäischen Hornisse verwechselt werden. Eine Gegenüberstellung von Asiatischer Hornisse und Europäischer Hornisse finden Sie hier.

Jede Meldung einer
Beobachtung ist wichtig!

Sichtungen der Asiatischen Hornisse, Einzeltiere oder auch Nester, müssen generell den zuständigen unteren Naturschutzbehörden gemeldet werden! Wenn sie eine Sichtung gemacht haben und diese vielleicht noch mit einem Foto belegen können, dann melden sie bitte diese Beobachtung umgehend an

 

meldung@kivkv.de                                            

 

Über diese E-Mail erreichen sie die angeschlossenen Imkervereine, den Kreisimkerverband und den Kreis Viersen als zuständige Naturschutzbehörde. Zudem helfen die Imker der angeschlossenen Imkervereine im Zweifelsfall bei der Identifizierung der Tiere.

Aktuell gibt es eine Fülle von mannigfaltigen Informationsportalen im Netz – um zukünftig ein einheitliches Monitoring zu unterstützen und auch aussagekräftige einheitliche Informationen an Sie weiterzugeben, verweisen wir an dieser Stelle auf die Homepage des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Nordrhein-Westfalens (Lanuv)

Zusätzlich haben wir die Kern-Informationen und die Meldeadresse in einem Faltblatt zusammengestellt das sie hier herunterladen können.

ACHTUNG:
Bitte verzichten Sie im Sinne des Artenschutzes auf Insektenfallen! Das hilft keinem. Sogenannte „Lebendfallen“ sind auf keinen Fall selektiv und tragen überwiegend zum Verlust heimischer Arten bei! Nestgründungen der Asiatischen Hornisse werden damit nicht verhindert und sie schwächt ein Hornissenvolk nur bedingt wohingegen sie die heimischen Insekten überproportional schädigt! Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist das Aufhängen von Wespenfallen verboten und kann im extrem Fall mit bis zu 50.000€ bestraft werden.