Tierseuchenkasse NRW

Eine Meldung der Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse NRW ist zwingend erforderlich.
Dies kann über ein Formblatt oder über das Internet erfolgen, www.tierzahlenmeldung-nrw.de
Nach der Erstanmeldung bekommt man eine Registriernummer (früher Betriebsnummer).
Diese Nummer ist wichtig, sie wird auch bei der Futterkranzprobenziehung benötigt.
Alle Überwinterungsstandorte der Bienenvölker müssen angegeben werden. Diese Daten
werden durch die TSK dem örtlichen Veterinäramt übermittelt. Die Völkerzahl muss
übereinstimmen mit den zum 01.01. gemeldeten Völkern im Verein. 
Danach kommt
Jährlich eine Aufforderung den Tierbestand anzugeben, auch wenn sich der Tierbestand
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat.

Meldefrist
Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist jeweils der 1. Januar. Die Meldung ist bis spätestens
zum  31. Januar schriftlich oder online abzugeben.

Die Meldung bei der Tierseuchenkasse liegt in der Eigenverantwortung des Imkers.     

 Leo Dörenkamp