laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03. Februar 2023 (Die männliche Form der Ausdrucksweise schließt selbstverständlich jede weibliche wie z. B. Imkerin und Imkerinnen gleichberechtigt ein)
Der Imkerverein Viersen führt den Namen: „Imkerverein Viersen-Stadt“. Er hat seinen Sitz in Viersen, er ist ordentliches Mitglied des Kreisimkerverbandes Krefeld-Viersen e.V. und des Imkerverband Rheinland e.V. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Imkerverein ist ein Zusammenschluss von Imkern in Viersen und Umgebung. Der Verein hat den Zweck die Zucht und Haltung von Bienenvölkern durch direkte und indirekte Maßnahmen zu fördern. Der Verein fördert ferner den Lebensbereich der Wild- und Solitärbienen. Der Verein dient dem praktischen Umweltschutz, da nur durch die Blütenbestäubung sehr viele Wildgewächse bestäubt und damit vor dem Aussterben bewahrt bleiben. Der Verein hat das Ziel, die Imkerei als Freizeitbeschäftigung zu erhalten und zu sichern. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
Der Vorstand besteht mindestens aus drei Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gewählt werden. Wiederwahl und zwischenzeitliche Abwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, ihre Form bestimmt die Mitgliederversammlung. Obmänner können vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter vertreten. Der 1. und 2. Vorsitzende sind Vorstand i.S. von § 26 BGB. Der Vorsitzende beruft und leitet die Mitgliederversammlung. Soweit die Angelegenheiten des Vereins nicht durch die Mitgliederversammlung zu ordnen sind, besorgt sie der Vorsitzende nach den Vorschriften des Gesetzes und dieser Satzung. Die Vorstandsmitglieder können durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit von ihrem Amt abberufen werden. Bei schwerwiegenden Verfehlungen eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand bereits vorher die Suspendierung beschließen. Die Vorstandsmitglieder versehen ihr Amt ehrenamtlich, haben aber Anspruch auf Ersatz aller angemessenen Auslagen, die sie in Ausführung ihrer Ämter aufwenden. Die Mitgliederversammlung kann Ausnahmen beschließen. Kommt es in einer Abstimmung zu einem Patt, zählt die Stimme des 1. Vorsitzenden doppelt.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, z.B.
Im Fall der Auflösung des Imkervereins, ist das Vermögen an die Mitglieder zu gleichen Teilen aufzuteilen. Ausgeschlossene oder ausgeschiedene Mitglieder haben kein Recht auf das Vereinsvermögen. Eine Auflösung des Vereins kann nur mit 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Der Erfahrungsaustausch unter den Vereinsmitgliedern erfolgt im Rahmen der Mitgliederversammlungen. Die Termine werden durch den Vorstand festgelegt und auf den
Mitgliederversammlungen bekannt gegeben. Mindestens eine Versammlung im Monat wird angestrebt.
Viersen, den 03.Februar 2023