Honig aus eigener Imkerei

Honigprüfung
v.l. Raimund Gurzan, Marion Grande, Matthias Krahn, Willem Zwikker

Der Bienenhonig, besonders wenn er direkt vom Imker kommt, hat beim Verbraucher einen guten Ruf. Damit der gute Ruf auch sichergestellt bleibt, müssen bei seiner Ernte, der Weiterverarbeitung und dem Verkauf bestimmte Gesetze und Verordnungen beachtet werden.
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z.B. :
Honigverordnung
Lebensmittelhygieneverordnung ( LMHV )
Tier-Lebensmittelhygieneverordnung ( Tier-LMHV )
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ( LMKV )
Eichgesetz ( EichG )
Fertigpackungsverordnung ( FPackV )
u.v.m.

Wer den echten deutschen Honig im Glas des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.) verkaufen möchte, muss zusätzliche hohe Qualitätsanforderungen sicherstellen, er muss an einem Honiglehrgang teilnehmen und erfolgreich eine Prüfung ablegen.

Am 25.10.2015 war es soweit, 3 begeisterte Imker und  eine Imkerin des Imkervereins  Viersen-Stadt ließen sich im gut besuchten  Bienenmuseum in Duisburg von Frau Dr. Pia Aumeier (Fachreferentin an der Ruhruniversität Bochum) unterweisen.
Pia, so wird sie von den Teilnehmern genannt, hat spannend referiert.
Nach einem 8 Stunden Tag  konnte jeder sein erlerntes Wissen anhand eines Fragebogens überprüfen.
Dem Aufmerksamen Zuhörer fielen die Antworten nicht schwer.
Dann Pias Feststellung: „Bestanden“
Ein erleichtertes Raunen geht durch den Saal.
Den Teilnehmern durfte anschließend ein Zertifikat als Fachkundenachweis ausgehändigt werden.
 
Admin